Mitteilung vom
Auffahrt am nächsten Donnerstag, 14. Mai gilt als schweizweit anerkannter gesetzlicher Feiertag und ist damit im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt und am folgenden Freitag geschlossen.
Der Kehricht wird am Samstag, 16. Mai abgeholt.
