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Aktuelles

Februar 2026

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Jonen ergeht ein operativer Ertragsüberschuss von Fr. 345 656.–. Budgetiert war ein solcher von Fr. 208 900.–. Die Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass das Steuerbudget zwar um Fr. 221 607.– unterschritten wurde. Hingegen schliesst die betriebliche Tätigkeit dank einer strikten Kostendisziplin um Fr. 358 363.– besser ab als budgetiert.

Über die Investitionsrechnung sind Ausgaben von Fr. 1 580 244.– verbucht. Dabei hat die Erstellung des Hortgebäudes an der Pfäfflerstrasse Kosten von Fr. 426 656.– verursacht. Weiter wurde in die Liegenschaften der Kreisschule der Betrag von Fr. 227 860.– investiert (Umbau Werkraum, Flachdachsanierung und PV-Anlagen). Ebenfalls hat die Neugestaltung eines Tagesstrukturraums im Mehrzweckgebäude Kosten von Fr. 292 769.– ausgelöst. Für die Planung der Sanierung des Gemeindehauses sowie der Mehrzweckhalle sind Kosten von Fr. 169 577.– aufgelaufen. Dem Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen wurde der Betrag von Fr. 186 018.– als Teilzahlung an das neue Tanklöschfahrzeug überwiesen.

Die Wasserversorgung weist am Ende der Berichtsperiode ein Nettovermögen von Fr. 587 559.– aus. Das vorhandene Vermögen wird im Zuge des im laufenden Jahr geplanten Neubaus des Wasserreservoirs Dorf vollständig beansprucht. Die Abwasserbeseitigung weist per Ende 2025 ein Nettovermögen von Fr. 854 080.– aus. Dieses Vermögen wird in den kommenden Jahren für Investitionen in die ARA Kelleramt genutzt werden. In der dritten Spezialfinanzierung der Gemeinde Jonen, der Abfallwirtschaft, besteht ein Nettovermögen von Fr. 126 070.–.

Durch die Investitionsausgaben von Fr. 1 580 244.– sowie einer Selbstfinanzierung von Fr. 1 205 976.– aus der Erfolgsrechnung ergibt sich für das Jahr 2025 ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 374 268.–. Das Nettovermögen der Gemeinde Jonen reduziert sich demzufolge auf Fr. 6 438 293.–, was pro Einwohner Fr. 2 748.– entspricht. Für die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur bildet dieses Vermögen eine solide Ausgangslage.

Steuern

 Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
Einkommens- und Vermögenssteuern

7 020 150

7 350 000

7 353 308

Quellensteuern

92 307

50 000

67 024

Aktiensteuern

152 139

200 000

234 973

Abschreibungen

2 547

20 000

19 127

Eingänge abgeschriebene Steuern

2 259

5 000

3 798

Nachsteuern und Bussen

0

5 000

10 384

Grundstückgewinnsteuern

236 507

150 000

124 688

Erbschafts- und Schenkungssteuern

38 817

5 000

29 501

Total Steuern

7 539 631

7 745 000

7 804 547

Auf das Jahr 2025 wurde der Steuerfuss um 4 Prozentpunkte auf neu 83 % reduziert. Die Sollstellung der Einkommens- und Vermögenssteuern beläuft sich auf Fr. 7 020 150.– und verfehlt das Budget damit um Fr. 329 850.–.

Die Steuerausstände per Ende 2025 betragen 11.4 %, wobei 6.0 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.6 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.0 %. Hier beläuft sich der kantonale Durchschnitt auf 0.3 %.

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Jonen zeigt einen Ertragsüberschuss von Fr. 159 511.– (Budget: Fr. 131 500.–). Sämtliche Liegenschafen waren das ganze Jahr hindurch vermietet und haben damit zum erfolgreichen Ergebnis beigetragen. 

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Gemeindeverband Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 219 648.– darf der Forstbetrieb Kelleramt auf ein äusserst erfolgsreiches Jahr 2025 zurückblicken.

Mitteilung vom:


Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert. Die Plattform eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren. 

eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos. 

Was ändert sich für Bauherrschaften? Ab dem 1. März 2026 steht eBau für die Gemeinde Jonen zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Baugesuche online über das eBau-Portal (ebauportal.ag.ch) einzureichen. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf ag.ch. Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (ag.ch/smartserviceportal) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden. 

Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher. 

Bei Fragen oder Unklarheiten zum digitalisierten Baubewilligungsverfahren stehen Ihnen die Zentralen Dienste (056 649 92 92) oder der Leiter Abteilung Bau und Planung Niklaus Rohner (056 618 30 21) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter ag.ch/ebau.

Mitteilung vom:


Vom 23. Februar bis 24. März 2026 liegen die Projektunterlagen für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz für die 380 kV-Leitung Niederwil-Obfelden u.a. bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Jonen öffentlich auf. Die Dokumente sind während der Auflagefrist auch unter https://esti-consultation.ch/pub/6287/f91e6dfe88 online abrufbar. 

Um bestehende Netzengpässe zu entschärfen, plant die Leitungsnetzbetreiberin Swissgrid AG den Ersatz der bestehenden Freileitung auf teilweise neuem Terrain. Die bestehende Leitung Niederwil-Obfelden wurde in den 1950er-Jahren in Betrieb genommen und ist Teil des Leitungsabschnitts Beznau-Mettlen. Die Spannungsebene der Leitung, die von Beznau nach Mettlen führt, beträgt aktuell 2 x 220 kV, wobei die Leitung in einigen Abschnitten bereits für 2 x 380 kV ausgebaut worden ist. Zwischen den Unterwerken Niederwil und Obfelden besteht noch keine durchgehende 2 x 380 kV-Leitung. Das Trassee genügt den heutigen Anforderungen an eine sichere und zukunftsorientierte Stromversorgung der Schweiz nicht, weshalb die Kapazität im Rahmen dieses Projekts erweitert werden soll. 

Die neue, 18.6 Kilometer lange Hochspannungsleitung soll weitgehend als Freileitung errichtet werden, was den Bau von 35 neuen Stahlgittermasten mit Höhen zwischen 55 und 89 Metern erfordert. Zwischen Besenbüren und Jonen ist zum Schutz der Reusstal–Landschaft eine Erdverkabelung von 4.4 Kilometer Länge geplant. Der Standort für das Übergangsbauwerk in Jonen, in dem die Erdkabel und die Freileitung verbunden werden, ist an der Maiholzstrasse, nahe der Grenze zum Gemeindegebiet Ottenbach, vorgesehen. 

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf, Einsprache erheben. Für weitergehende Angaben zu den Rechtsmitteln wird auf die Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 20. Februar 2026 verwiesen. 

Mitteilung vom:


sind erteilt worden an:

  • Lucas Beck GmbH, Beinwil (Freiamt), für die Renovation und den Umbau des Geb. Nr. 47A auf der Parz. 1085 an der Dorfstrasse 11;
  • Rüttimann Michael, Jonen, für den Neubau einer Fahrsiloanlage auf der Parz. 34 im Mattenhof.
Mitteilung vom:


Ab nächstem Dienstag, 3. März bis 1. Dezember 2026 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert 

für einen Container bis 140 Liter Fr. 140.–, 
bis 240 Liter Fr. 210.– und 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten 

für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 
bis 240 Liter Fr. 13.– und 
bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Abfallkalender 2026

Mitteilung vom:


In der Gemeinde Jonen wurden im Jahr 2025 total 299 467 kg (Vorjahr 228 787 kg) Hauskehricht, 75 363 kg (117 233 kg) Gewerbekehricht und 283 480 kg (283 360 kg) Grüngut eingesammelt. 

Gesamthaft nahmen damit die abgeführten Kehricht- und Grüngutmengen gegenüber dem Vorjahr um 4.6 % (–1.7 %) zu. 

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2025 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann seit diesem Jahr online mit eTAX AARGAU ausgefüllt werden, ohne dass ein Programm heruntergeladen und installiert werden muss. Sie finden das entsprechende Tool unter www.ag.ch/etax. Der Zugang erfolgt über den staatlichen Authentifizierungsdienst AGOV. Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit eTAX AARGAU ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. 

Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung. 

Mitteilung vom:


Jeweils zu Beginn einer Amtsperiode legt der Gemeinderat seine Legislaturziele fest. Die Ziele dienen dem Gemeinderat und der Verwaltung als Leitplanke für die anstehenden strategischen Projekte und definieren die Schwerpunkte für die Entwicklung der Gemeinde in den kommenden vier Jahren. Zusammen mit dem rollenden Führungs- und Planungsinstrument bilden sie die Basis für das politische Handeln. Im Rahmen seiner halbjährlich stattfindenden Strategiesitzungen und Klausuren überprüft der Gemeinderat den Stand der Umsetzung der Ziele. 

Die vom Gemeinderat verabschiedeten Legislaturziele 2026/2029 sind unter www.jonen.ch/Politik/Gemeinderat/Legislaturziele 2026/2029 abrufbar. 

Januar 2026

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Bühler Marcel und Odermatt Ivo, Winkel 1 und 3, Jonen

Bauprojekt
Anbau eines Velounterstandes an Geb. Nr. 855

Standort
Parz. 461 im Winkel 1 und 3 


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen

Bauprojekt
Ersatz Gartenhaus

Standort
Parzelle 389 an der Lettenstrasse 8


Planauflage
30. Januar bis und mit 2. März 2026

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

 

Mitteilung vom:


Stefan Späni hat seine Stelle als Schulleiter der Schule der Gemeinde Jonen sowie der Kreisschule Kelleramt per Ende des Schuljahres 2025/2026 gekündigt, um sich neu zu orientieren und eine andere berufliche Herausforderung anzunehmen. 

Der Gemeinderat und der Vorstand der Kreisschule Kelleramt (KSK) bedauern seinen Entscheid. Gleichzeitig danken ihm die Behörden herzlich für sein Engagement, seinen Einsatz und die wertvollen Beiträge, die er während seiner Tätigkeit für unsere Schulen geleistet hat. Für seinen weiteren beruflichen Weg und für seine private Zukunft wünschen ihm der Gemeinderat Jonen und der Vorstand der KSK alles Gute und viel Erfolg. 

Die Stelle wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (s. Publikation unten).

Mitteilung vom:


Die freiwerdende 100-%-Stelle als Schulleiter(in) der Schule der Gemeinde Jonen und der Kreisschule Kelleramt wird auf den 1. August 2026 oder nach Vereinbarung zur Neubesetzung ausgeschrieben. 

Haben Sie Berufserfahrung als Schulleiter(in) oder sind Sie bereit, die Schulleitungs-Ausbildung zu absolvieren? Eine pädagogische Grundausbildung mit Unterrichtserfahrung, Führungs- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen runden Ihr Profil in idealer Weise ab. Hier finden Sie das detaillierte Stelleninserat. 

Der Gemeinderat und der Vorstand der Kreisschule Kelleramt freuen sich auf Ihre Bewerbung bis 28. Februar 2026. Auskünfte erteilen gerne Schulgemeinderätin Doris Haas, 079 653 79 42, oder Peter Hochuli, Präsident der Kreisschule Kelleramt, 079 679 10 85.

Mitteilung vom:


Jacky Brumann und Roger Kopf führen den Taverne-Chäller seit gut vier Jahren und kümmern sich gleichzeitig um die Hauswartung der Taverne. Per 30. Juni 2026 haben sie ihr Engagement rund um die Taverne gekündigt. Der Taverne-Chäller schliesst bereits Ende Mai. Der Gemeinderat dankt Jacky Brumann und Roger Kopf bestens für ihren leidenschaftlichen Einsatz und wünscht ihnen alles Gute für die Zukunft.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Wirtetätigkeit im Taverne-Chäller im gleichen Umfang weiterzuführen, d.h. Bewirtung der Gäste an zwei Tagen pro Woche. Die Vermietung erfolgt mit der gleichzeitigen Anstellung als Hauswartung, die rund vier Stunden pro Woche beansprucht. Wer Interesse hat an der Übernahme des Taverne-Chällers mit gleichzeitiger Hauswartstätigkeit, möge sich schriftlich beim Gemeinderat, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch bis am 27. Februar 2026 bewerben. 

Für Auskünfte stehen Liegenschaftsverwalter Michael Bucher, 056 649 92 83, oder die bisherige Pächterin Jacky Brumann, 079 819 93 52, gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Der Baubewilligungsprozess in der Gemeinde Jonen wird vollumfassend und flächendeckend digitalisiert. Zu diesem Zweck wird per 1. März 2026 die kantonale Plattform DIBA (digitale Baugesuchsabwicklung) in Betrieb genommen. Diese Applikation ermöglicht die vollständig digitale Durchführung des Baubewilligungsverfahrens von der Gesuchseingabe durch die die Gesuchsteller über die kommunale Bearbeitung bis hin zur Prüfung von kantonalen Belangen. 

Bauherrschaften sind gebeten, Baugesuche ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (www.ag.ch/smartserviceportal) zu erfassen. Dafür ist eine einmalige Registrierung auf der kantonalen Website erforderlich. Die Arbeitsprozesse gestalten sich künftig medienbruchfrei und die einzelnen Arbeitsschritte lassen sich auf der DIBA-Plattform transparent nachvollziehen. 

Die Digitalisierung des Baubewilligungsprozesses leistet einen Beitrag an eine bürgerfreundliche und effiziente Verfahrensabwicklung. 

Bei Fragen oder Unklarheiten zum digitalisierten Baubewilligungsverfahren stehen Ihnen die Zentralen Dienste (056 649 92 92) oder der Leiter Abteilung Bau und Planung Niklaus Rohner (056 618 30 21) gerne zur Verfügung. 
 

Mitteilung vom:


Den Stimmberechtigten werden am 8. März 2026 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

A) Bund

  1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung;
  2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»;
  3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»;
  4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.

B) Kanton Aargau

    5. Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024;
    6. Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024.

November 2025

Mitteilung vom:


Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, sanden und wo nötig salzen) wird dadurch erheblich erschwert. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab. 

Der Gemeinderat und die Beauftragten für den Winterdienst danken der Bevölkerung bei der Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.