Bauherrschaft und Grundeigentümer
Bähler Paul und Jiovanna, Spitzackerstrasse 25, Jonen
Bauprojekt
Neuerstellung Grenzzaun
Standort
Parzelle 675 an der Spitzackerstrasse 25
Planauflage
8. Mai bis und mit 8. Juni 2026
https://ebauportal.ag.ch/public-instances?municipality=129
Die öffentliche Auflage der Baugesuche erfolgt aufgrund der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens ab sofort nicht mehr in Papierform auf der Gemeindeverwaltung. Die Baugesuchsunterlagen können unter www.jonen.ch/verwaltung/aktuelles oder auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
