Ergebnis der Gemeinderatswahlen vom 26. September 2021 für die Legislaturperiode 2022/2025

Mitteilung vom


Stimmberechtigte: 1489; ungültige briefliche Stimmabgaben: 9; Stimmbeteiligung: 48.8 % (vor 4 Jahren betrug sie 41.8 %):
 

A) Gemeinderat

Gültige Wahlzettel: 704. Gültige Stimmen: 3277. Absolutes Mehr: 328 (Formel absolutes Mehr: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl 5, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes Mehr).

Gewählt sind:

  • Ackermann Philipp (bisher) mit 603 Stimmen
  • Brodbeck Dieter (bisher) mit 538 Stimmen
  • Alberti Luigi (bisher) mit 476 Stimmen
  • Haas Doris (neu) mit 459 Stimmen
  • Huber Julia (neu) mit 455 Stimmen

Nicht gewählt sind Stutz Patrick (neu, 400 Stimmen), Kayser Wolfgang (neu, 169 Stimmen) und Burch Daniel (neu, 162 Stimmen). Auf Vereinzelte entfielen 15 Stimmen. Vereinzelt leere Stimmen (leere Linien) waren 243 zu verzeichnen.

 

B) Gemeindeammann

Gültige Wahlzettel/Stimmen: 630. Absolutes Mehr: 316. Gewählt ist Ackermann Philipp (neu) mit 567 Stimmen.

 

C) Vizeammann

Gültige Wahlzettel/Stimmen: 612. Absolutes Mehr: 307. Gewählt ist Brodbeck Dieter (neu) mit 465 Stimmen.

 

Nachdem alle Wahlen zustande gekommen sind, findet kein 2. Wahlgang statt.

 

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im amtlichen Publikationsorgan (Ablauf: Montag, 4.10.2021) beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. a Ziff. 11 der Delegationsverordnung). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 70 GPR).


Protokoll der Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns