Stimmberechtigte: 1570; ungültige briefliche Stimmabgaben: 12; Stimmbeteiligung: 42.8 % (vor 4 Jahren betrug sie 48.8 %):
A) Gemeinderat
Gültige Wahlzettel: 637. Gültige Stimmen: 3185. Absolutes Mehr: 291 (Formel absolutes Mehr: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl 5, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes Mehr).
Gewählt sind:
- Ackermann Philipp (bisher) mit 610 Stimmen
- Brodbeck Dieter (bisher) mit 561 Stimmen
- Haas Doris (bisher) mit 533 Stimmen
- Huber Julia (bisher) mit 558 Stimmen
- Odermatt Franz (neu) mit 569 Stimmen
Auf Vereinzelte entfielen 76 Stimmen. Vereinzelt leere Stimmen (leere Linien) waren 278 zu verzeichnen.
B) Gemeindeammann
Gültige Wahlzettel/Stimmen: 622. Absolutes Mehr: 312. Gewählt ist Ackermann Philipp (bisher) mit 588 Stimmen.
C) Vizeammann
Gültige Wahlzettel/Stimmen: 593. Absolutes Mehr: 297. Gewählt ist Brodbeck Dieter (bisher) mit 510 Stimmen.
Nachdem alle Wahlen zustande gekommen sind, findet kein 2. Wahlgang statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im amtlichen Publikationsorgan (Ablauf: Montag, 6.10.2025) beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. a Ziff. 11 der Delegationsverordnung). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 70 GPR).
Protokoll der Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammann-Wahl vom 28. September 2025