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Aktuelles

März 2026

Mitteilung vom:


sind erteilt worden an: 

  • Bühler Marcel und Odermatt Ivo, Jonen, für den Anbau eines Velounterstands an Geb. Nr. 855 auf Parz. 461 im Winkel 1 und 3;
  • Ortsbürgergemeinde Jonen, für den Ersatz des Gartenhauses beim Mehrfamilienhaus Lettenstrasse 8 auf Parz. 389.
Mitteilung vom:


Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. 

Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung. Bevölkerungsschutz Freiamt (info@zso-freiamt.ch)

Mitteilung vom:


Die bisherigen Pächter des Taverne-Chällers, Jacky Brumann und Roger Kopf, stellen ihre Wirtetätigkeit per Ende Mai 2026 ein. Der Gemeinderat beabsichtigt, den Taverne-Chäller im gleichen Umfang wieder zu verpachten, d.h. Bewirtung der Gäste an zwei Tagen pro Woche. Die Vermietung erfolgt nach Möglichkeit mit der gleichzeitigen Anstellung als Hauswartung, die rund vier Stunden pro Woche beansprucht. 

Wer Interesse an der Übernahme des Taverne-Chällers hat, möge sich schriftlich beim Gemeinderat, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch bis am 31. März 2026 bewerben. Für Auskünfte stehen Liegenschaftsverwalter Michael Bucher, 056 649 92 83, oder die bisherige Pächterin Jacky Brumann, 079 819 93 52, gerne zur Verfügung.

 

Mitteilung vom:

Nachfolgend finden Sie die Resultate der Gemeinde Jonen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 8.3.2026:

Abstimmungsprotokoll eidg. Volksabstimmungen

Abstimmungsprotokoll kant. Volksabstimmungen

Mitteilung vom:


Seit dem Jahr 2022 wurden in der Gemeinde Jonen in verschiedenen Quartieren Begegnungs- bzw. Tempo-30-Zonen eingeführt. Diese verkehrspolitischen Massnahmen haben sich als sinnvoll und zweckmässig erwiesen, da sie zur Beruhigung des motorisierten Verkehrs in den Wohngebieten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. 

Eine anfangs Jahr eingereichte Petition, die von zahlreichen Anwohnern unterzeichnet worden ist, verlangt, dass auch im Gebiet Bühlackerstrasse/Pilatusstrasse (kurz «Bühl»), die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird. Angesichts des mehrfach geäusserten Anliegens aus der Bevölkerung und in Anbetracht des generell deutlich gestiegenen Individualverkehr-Aufkommens hat der Gemeinderat die Eingabe in zustimmendem Sinne beantwortet und die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Bühl» angeordnet. 

Der betroffene Bereich umfasst die Strassenzüge, die südlich der Kantonsstrasse K405 (Litzistrasse) und östlich der Kantonsstrasse K262 (Staldenstrasse) liegen, und kann dem auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.jonen.ch->Aktuelles einsehbaren Massnahmenplan entnommen werden. Die Anpassung des Temporegimes ist eine effiziente und kostengünstige Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Dank Tempo 30 verkürzen sich die Bremswege, wodurch mit einer Reduktion der Unfallhäufigkeit und der Unfallschwere zu rechnen ist. Im betroffenen Gebiet gibt es unübersichtliche Stellen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen und mehrere Rechtsvortritte. Die Strassen werden als Schulweg benutzt, sind aber häufig eng und haben keine Trottoirs. Vom tieferen Geschwindigkeitsniveau profitieren deshalb insbesondere Schüler und Kindergartenkinder. Tempo 30 verbessert ausserdem die Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren, indem Lärm- und Abgasimmissionen vermindert werden. Wenn der Verkehr vor der Haustüre langsamer und rücksichtsvoller rollt, profitieren alle davon. Die Einführung der neuen Tempo-30-Zone wird mit einfachen und wirtschaftlichen Massnahmen – analog der bestehenden Tempo-30-Zonen – begleitet: Bei den Einfahrten werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden, innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf das herabgesetzte Tempolimit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht vorgesehen.


Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat fol­gende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Tempo-30-Zone «Bühl»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Bühlackerstrasse, Titlisweg, Pilatusstrasse, Bühlstrasse, Bühlweg, Rigiweg und Bristenweg.

Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.

Der Massnahmenplan liegt auf der Abteilung Zentrale Dienste zur Einsicht auf.

Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (5.3.2026) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat

Mitteilung vom:


Wie bereits in den letzten Fahrplanverfahren wird auch das Verbundfahrplanprojekt 2027/28 nicht mehr als Papierversion erstellt, sondern nur im Internet aufgeschaltet. Die öffentliche Auflage erfolgt vom 9. bis 29. März 2026 auf der Website des ZVV, www.zvv.ch

Änderungsbegehren sind von der Bevölkerung bis spätestens 30. März 2026 beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Die gesammelten Eingaben werden mit der Stellungnahme des Gemeinderats anschliessend an das für Jonen zuständige Verkehrsunternehmen (PostAuto Schweiz, Region Zürich) weitergeleitet.

Mitteilung vom:


Am 1. März 2026 konnte Frau Tanja Meili ihr 5-jähriges Arbeitsjubiläum als Leiterin der Tagesstrukturen begehen. Gemeinderat und Bevölkerung danken ihr herzlich für die stets korrekte, pflichtbewusste und von grossem Engagement geprägte Arbeit im Dienste der Gemeinde und hoffen, dass sie noch lange auf die geschätzte Mitarbeit von Tanja Meili zählen dürfen.

Februar 2026

Mitteilung vom:


Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert. Die Plattform eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren. 

eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos. 

Was ändert sich für Bauherrschaften? Ab dem 1. März 2026 steht eBau für die Gemeinde Jonen zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Baugesuche online über das eBau-Portal (ebauportal.ag.ch) einzureichen. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf ag.ch. Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (ag.ch/smartserviceportal) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden. 

Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher. 

Bei Fragen oder Unklarheiten zum digitalisierten Baubewilligungsverfahren stehen Ihnen die Zentralen Dienste (056 649 92 92) oder der Leiter Abteilung Bau und Planung Niklaus Rohner (056 618 30 21) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter ag.ch/ebau.

Mitteilung vom:


Vom 23. Februar bis 24. März 2026 liegen die Projektunterlagen für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz für die 380 kV-Leitung Niederwil-Obfelden u.a. bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Jonen öffentlich auf. Die Dokumente sind während der Auflagefrist auch unter https://esti-consultation.ch/pub/6287/f91e6dfe88 online abrufbar. 

Um bestehende Netzengpässe zu entschärfen, plant die Leitungsnetzbetreiberin Swissgrid AG den Ersatz der bestehenden Freileitung auf teilweise neuem Terrain. Die bestehende Leitung Niederwil-Obfelden wurde in den 1950er-Jahren in Betrieb genommen und ist Teil des Leitungsabschnitts Beznau-Mettlen. Die Spannungsebene der Leitung, die von Beznau nach Mettlen führt, beträgt aktuell 2 x 220 kV, wobei die Leitung in einigen Abschnitten bereits für 2 x 380 kV ausgebaut worden ist. Zwischen den Unterwerken Niederwil und Obfelden besteht noch keine durchgehende 2 x 380 kV-Leitung. Das Trassee genügt den heutigen Anforderungen an eine sichere und zukunftsorientierte Stromversorgung der Schweiz nicht, weshalb die Kapazität im Rahmen dieses Projekts erweitert werden soll. 

Die neue, 18.6 Kilometer lange Hochspannungsleitung soll weitgehend als Freileitung errichtet werden, was den Bau von 35 neuen Stahlgittermasten mit Höhen zwischen 55 und 89 Metern erfordert. Zwischen Besenbüren und Jonen ist zum Schutz der Reusstal–Landschaft eine Erdverkabelung von 4.4 Kilometer Länge geplant. Der Standort für das Übergangsbauwerk in Jonen, in dem die Erdkabel und die Freileitung verbunden werden, ist an der Maiholzstrasse, nahe der Grenze zum Gemeindegebiet Ottenbach, vorgesehen. 

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf, Einsprache erheben. Für weitergehende Angaben zu den Rechtsmitteln wird auf die Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 20. Februar 2026 verwiesen. 

Mitteilung vom:


Ab nächstem Dienstag, 3. März bis 1. Dezember 2026 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert 

für einen Container bis 140 Liter Fr. 140.–, 
bis 240 Liter Fr. 210.– und 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten 

für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 
bis 240 Liter Fr. 13.– und 
bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Abfallkalender 2026

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2025 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann seit diesem Jahr online mit eTAX AARGAU ausgefüllt werden, ohne dass ein Programm heruntergeladen und installiert werden muss. Sie finden das entsprechende Tool unter www.ag.ch/etax. Der Zugang erfolgt über den staatlichen Authentifizierungsdienst AGOV. Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit eTAX AARGAU ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. 

Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung. 

Januar 2026

Mitteilung vom:


Jacky Brumann und Roger Kopf führen den Taverne-Chäller seit gut vier Jahren und kümmern sich gleichzeitig um die Hauswartung der Taverne. Per 30. Juni 2026 haben sie ihr Engagement rund um die Taverne gekündigt. Der Taverne-Chäller schliesst bereits Ende Mai. Der Gemeinderat dankt Jacky Brumann und Roger Kopf bestens für ihren leidenschaftlichen Einsatz und wünscht ihnen alles Gute für die Zukunft.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Wirtetätigkeit im Taverne-Chäller im gleichen Umfang weiterzuführen, d.h. Bewirtung der Gäste an zwei Tagen pro Woche. Die Vermietung erfolgt mit der gleichzeitigen Anstellung als Hauswartung, die rund vier Stunden pro Woche beansprucht. Wer Interesse hat an der Übernahme des Taverne-Chällers mit gleichzeitiger Hauswartstätigkeit, möge sich schriftlich beim Gemeinderat, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch bis am 27. Februar 2026 bewerben. 

Für Auskünfte stehen Liegenschaftsverwalter Michael Bucher, 056 649 92 83, oder die bisherige Pächterin Jacky Brumann, 079 819 93 52, gerne zur Verfügung.

November 2025

Mitteilung vom:


Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, sanden und wo nötig salzen) wird dadurch erheblich erschwert. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab. 

Der Gemeinderat und die Beauftragten für den Winterdienst danken der Bevölkerung bei der Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.