Vom 23. Februar bis 24. März 2026 liegen die Projektunterlagen für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz für die 380 kV-Leitung Niederwil-Obfelden u.a. bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Jonen öffentlich auf. Die Dokumente sind während der Auflagefrist auch unter https://esti-consultation.ch/pub/6287/f91e6dfe88 online abrufbar.
Um bestehende Netzengpässe zu entschärfen, plant die Leitungsnetzbetreiberin Swissgrid AG den Ersatz der bestehenden Freileitung auf teilweise neuem Terrain. Die bestehende Leitung Niederwil-Obfelden wurde in den 1950er-Jahren in Betrieb genommen und ist Teil des Leitungsabschnitts Beznau-Mettlen. Die Spannungsebene der Leitung, die von Beznau nach Mettlen führt, beträgt aktuell 2 x 220 kV, wobei die Leitung in einigen Abschnitten bereits für 2 x 380 kV ausgebaut worden ist. Zwischen den Unterwerken Niederwil und Obfelden besteht noch keine durchgehende 2 x 380 kV-Leitung. Das Trassee genügt den heutigen Anforderungen an eine sichere und zukunftsorientierte Stromversorgung der Schweiz nicht, weshalb die Kapazität im Rahmen dieses Projekts erweitert werden soll.
Die neue, 18.6 Kilometer lange Hochspannungsleitung soll weitgehend als Freileitung errichtet werden, was den Bau von 35 neuen Stahlgittermasten mit Höhen zwischen 55 und 89 Metern erfordert. Zwischen Besenbüren und Jonen ist zum Schutz der Reusstal–Landschaft eine Erdverkabelung von 4.4 Kilometer Länge geplant. Der Standort für das Übergangsbauwerk in Jonen, in dem die Erdkabel und die Freileitung verbunden werden, ist an der Maiholzstrasse, nahe der Grenze zum Gemeindegebiet Ottenbach, vorgesehen.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf, Einsprache erheben. Für weitergehende Angaben zu den Rechtsmitteln wird auf die Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 20. Februar 2026 verwiesen.
