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Steuererklärung 2025

Mitteilung vom


Der Versand der Steuererklärung 2025 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann seit diesem Jahr online mit eTAX AARGAU ausgefüllt werden, ohne dass ein Programm heruntergeladen und installiert werden muss. Sie finden das entsprechende Tool unter www.ag.ch/etax. Der Zugang erfolgt über den staatlichen Authentifizierungsdienst AGOV. Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit eTAX AARGAU ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. 

Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung.