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Aktuelles

Juli 2025

Mitteilung vom:


Das Jugendfest vom vergangenen Freitag und Samstag war in jeder Beziehung ein grosser Erfolg. 

Bei idealen Wetterbedingungen fanden zahlreiche Besucherinnen und Besucher den Weg zum Jugendfest. Vor allem für die Schuljugend war das Fest ein unvergessliches Erlebnis. 

Es ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, den Mitgliedern des Organisationskomitees unter der Leitung von Sara Roth, den Vereinen und den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die beim Aufbau der Infrastruktur, beim Fest selbst und bei den Aufräumungsarbeiten im Vordergrund oder still und leise im Hintergrund mitgeholfen haben, für ihren grossen Einsatz herzlich zu danken. 

Dieses Fest für unsere Jugend zu planen, zu organisieren und schliesslich auch während zwei Tagen erfolgreich durchzuführen, hat alle Verantwortlichen begeistert. 

Herzlichen Dank also nochmals allen, die mit ihrem grossen persönlichen Einsatz geholfen haben, ein Dorffest der Gemeinschaft auf die Beine zu stellen, das grossen Spass gemacht hat und an das wir uns noch lange gerne erinnern werden.

Gemeinderat

Mitteilung vom:


Die Öffnungszeiten (Schalter und Telefon) der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien – vom 7. Juli bis und mit 8. August 2025 – angepasst. 

Die Gemeindeverwaltung ist in dieser Zeit wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr. 

Termine ausserhalb dieser Zeitfenster sind nach vorgängiger Vereinbarung selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie dazu den (die) betreffende(n) Mitarbeiter(in) der Gemeindeverwaltung, Tel. 056 649 92 92. 

Ab Montag, 11. August 2025 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.

Mitteilung vom:


Anfangs 2025 wurden die beiden Parzellen 531 und 1004 mit einem Flächeninhalt von insgesamt 69 Aren im Gebiet "Feld" im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Jonen zur Neuverpachtung auf sechs Jahre ausgeschrieben. Von den fünf Bewerbungen erfüllten deren drei Landwirtschaftsbetriebe die geforderten Kriterien. 

Der Zuschlag erfolgte durch Losentscheid an Bruno Huber, Jonen. Die Pacht für die beiden Parzellen beginnt am 1. November 2025 und dauert max. sechs Jahre. Sie wird im Januar 2031 neu ausgeschrieben. 

Die beiden Parzellen müssen als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden.

Mitteilung vom:


Tanja Koller, Berufslernende der Verwaltung, hat das kaufmännische Qualifikationsverfahren mit sehr gutem Erfolg bestanden und durfte das Fähigkeitszeugnis als "Kauffrau EFZ Basis-Grundbildung" in Empfang nehmen. Wir gratulieren ihr dazu herzlich. 

An dieser Stelle geht ein grosses Dankeschön auch an die verantwortliche Berufsbildnerin innerhalb der Verwaltung, Ruth Zgraggen, Leiterin der Abteilung Steuern. 

Tanja Koller wird ihre Berufslehre als 36. von all den Berufslernenden, die seit 1968 bis heute in der Gemeindeverwaltung Jonen erfolgreich ausgebildet worden sind, am 31. Juli 2025 offiziell beenden. 

Gemeinderat und Angestellte der Verwaltung wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg viel Glück, Erfolg und alles Gute.

Mitteilung vom:


Der Forstwartlernende Kevin Gut hat das Qualifikationsverfahren als Forstwart EFZ erfolgreich abgeschlossen

Wir gratulieren ihm zu seinen sehr guten Noten und seinem Prüfungserfolg. Kevin Gut wird ab 1. August als Forstwart weiter für den Forstbetrieb Kelleramt im Einsatz stehen. 

Der Forstbetrieb wünscht Kevin Gut weiterhin viel Freude und Erfolg bei seiner Tätigkeit. 

Juni 2025

Mitteilung vom:


Ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:   Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung

Für Mittwoch und Freitag sind keine Fix-Anmeldungen eingegangen, weshalb im 1. Semester 2025/2026 an diesen beiden Tagen keine Betreuung angeboten wird. 

Mitteilung vom:


Das Pumpwerk Ottenbach-Jonen fördert das Abwasser der beiden Gemeinden über eine Pumpendruckleitung zur ARA Kelleramt.

Nach rund zehn Betriebsjahren stehen nun periodische Unterhaltsarbeiten an. Für diese Arbeiten muss die Leitung ausser Betrieb genommen werden. 

Während der Ausserbetriebnahme wird das anfallende Abwasser im Pumpwerk gesammelt und mit Fahrzeugen zur ARA transportiert. Damit der Transport unabhängig vom Strassenverkehr geschehen kann, wird er mehrheitlich über Landwirtschaftsstrassen inkl. Fahrradrouten erfolgen. Dadurch sollen allfällige Verkehrsbehinderungen innerorts vermieden werden. 

Die Arbeiten sind in der Woche vom 2. bis 4. Juli 2025 geplant und dauern insgesamt drei Tage. Für die Durchführung der Arbeiten sind die Verantwortlichen zwingend auf mehrere aufeinanderfolgende regenfreie Tage angewiesen. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Ausführungstage festgelegt werden. 

Weiter muss die Ausführung bei schlechter Witterung kurzfristig abgesagt und verschoben werden (Ersatztermin 9. bis 11. Juli 2025). Bei einer allfälligen Verschiebung folgt eine erneute Publikation. 

Bei Fragen steht das Personal der ARA Kelleramt gerne unter 056 634 10 80 zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. 

Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut. 

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem Neophytensack entsorgt werden. Solche Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Auf unserer Homepage www.jonen.ch sind unter der Rubrik Aktuelles Merkblätter mit weiteren Hinweisen zu den Pflanzen und deren Bekämpfung aufgeschaltet.

Mitteilung vom:


Im Rahmen einer weiteren Eigenkontrolle des Trinkwassers wurden letztmals am 13. Mai 2025 bei insgesamt neun verschiedenen Messstellen im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Jonen Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate durchwegs den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf. 

Bei den physikalisch-chemischen Untersuchungsergebnissen lag der höchste gemessene Nitratgehalt bei 34 mg/l, der tiefste bei 15 mg/l. Der Toleranzwert für Nitrat in Trinkwasser beträgt gemäss der Trink-/Bad-/Duschwasser-Verordnung (TBDV) 40 mg/l; das Qualitätsziel liegt bei max. 25 mg/l. 

Die Quelle Himmelrich weist unverändert einen Nitratgehalt deutlich über dem Grenzwert aus; dieses Wasser wird deshalb seit Längerem nicht mehr für die Trinkwasserversorgung verwendet und in den Bach geleitet. 

Eine Messstelle wies eine ungenügende Qualität hinsichtlich des Chlorothalonil-Metaboliten R471811 aus. Aufgrund der Vermischung der verschiedenen Wasserquellen und der Priorisierung von Quell- und Fremdwasser im Versorgungssystem sind die Grenzwerte im Trinkwasser eingehalten. 

Die Gesamthärte des Wassers liegt derzeit je nach Ort der Probennahme zwischen 34.4 und 39.1 Grad französischer Härte (ofH), durchschnittlich also bei 36.8 ofH, und muss damit als hart taxiert werden. Weitere Informationen zum Joner Trinkwasser und die detaillierten Messwerte finden Sie auf der Homepage: www.trinkwasser.ch.
 

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Räber Franz und Heidi, Bühlackerstrasse 39, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nrn. 113 (Wohnhaus) und 119 (Garage) und Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Standort
Parzelle 549 am Postweg 3

Planauflage
21. Juni bis und mit 21. Juli 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Gerardo Viceconte, Jonen, ist die Baubewilligung für die Fassadenerneuerung mit Ersatz der Fenster, den Einbau eines Kamins und eine Erdsonden-Wärmepumpe auf Parz. 530 an der Weingasse 20 erteilt worden.

 

Mitteilung vom:


Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 in Rechtskraft erwachsen. 

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden bereits an der Versammlung abschliessend gefasst.

Mitteilung vom:


Usanzgemäss tagt der Gemeinderat während den Sommerferien nicht. Die letzte ordentliche Sitzung vor den Ferien findet am Montag, 30. Juni 2025 statt und die erste nach den Ferien am 11. August 2025, anschliessend wieder im üblichen Zwei-Wochen-Rhythmus. 

Für dringende und unaufschiebbare Geschäfte ist der Gemeinderat auch während der Sommerpause jederzeit beschlussfähig.

Mitteilung vom:


Wie in den Vorjahren sind während den Sommerschulferien die Turnhallen, der Singsaal, die Aula, der Säntissaal und alle weiteren öffentlich zugänglichen Räume in den Schulanlagen der Kreisschule Kelleramt und der Schule der Gemeinde Jonen geschlossen. 

Die Vereine und weitere Inhaber von Dauerbenützungsbewilligungen werden gebeten, dies bei der Ausübung ihrer Aktivitäten während den Sommerferien entsprechend zu berücksichtigen.

Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Folgende Personen haben beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Fandrey Stephan, geb. 1980, deutscher Staatsangehöriger, Lettenstrasse 7, 8916 Jonen
  • Fandrey Marlen, geb. 1977, deutsche Staatsangehörige, Lettenstrasse 7, 8916 Jonen
  • Fandrey Wiebke, geb. 2016, deutsche Staatsangehörige, Lettenstrasse 7, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mitteilung vom:


Die Ortsbilder der Gemeinde Jonen sowie der beiden Weiler Litzi und Obschlagen sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft. Sämtliche Bauprojekte in den Kernzonen und in den Weilern werden deshalb durch die Ortsbildkommission begutachtet, damit sichergestellt werden kann, dass der Charakter des Ortsbildes erhalten bleibt. Ein Ortsbildexperte unterstützt die Kommission in ihren Prüfungen und Beratungen. 

Seit 19 Jahren wird dieses Amt durch Herrn Daniel Zehnder, Arch. ETH SIA, Niederrohrdorf, wahrgenommen. Im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode 2022/25 sind der Gemeinderat und Daniel Zehnder übereingekommen, das Engagement per Jahresende zu beenden. Der Rat dankt Daniel Zehnder bereits heute für seinen tatkräftigen und von grossem Fachwissen geprägten Einsatz zu Gunsten des Joner Ortsbildes. 

Mitteilung vom:


An einigen Stellen in der Gemeinde ragen Äste von Bäumen und Sträuchern in Strassen und Gehwege hinein und behindern so das Befahren und Begehen derselben. Die notwendigen Sichtverhältnisse sind dadurch stark beeinträchtigt. Auch Verkehrssignale, Strassenlampen, Wegleuchten, Hydranten und Strassenbezeichnungen sind an einigen Stellen durch Grünzeug abgedeckt und erfüllen so ihre Funktion nicht mehr oder nur noch bedingt.

Nach § 109 Ziff. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG) dürfen die Anstösser die Strassen und den Verkehr auf ihnen weder durch Bauten, Anlagen, Einfriedungen, Bäume, Sträucher und sonstige Objekte noch durch Zuleiten von Wasser oder andere Vorkehren beeinträchtigen. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 der Bauverordnung des Kantons Aargau (BauV) gelten folgende Vorschriften:

  • Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
  • Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
  • In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein (§ 42 Abs. 2 BauV).

Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen eingehalten werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen unter Beachtung der Abstandsvorschriften raschestmöglich, spätestens aber bis 30. Juni 2025 zurückzuschneiden. Nach Ablauf dieser Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden ohne weitere Anzeige auf Kosten der säumigen Grundeigentümer durch den Forstbetrieb ausführen zu lassen. Der Gemeinderat dankt im Voraus für das Verständnis und die Mitarbeit. Er weist schliesslich darauf hin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.

Mitteilung vom:


Im November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden seit dem Jahr 2019 nachfolgende Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.–
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.–
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 35.–
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 100.–

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2024 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni 2025, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.

Mitteilung vom:


Die Arbeiten für den Ausbau der Bushaltestelle Taverne nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), für den Ersatz des Deckbelags auf der Weingasse (K 262) sowie für die Verlegung des Fussgängerstreifens Taverne starten am Montag, 16. Juni und dauern voraussichtlich bis Ende August. 

In der ersten Bauetappe erfolgt der Ausbau der östlichen Haltestelle (Fahrtrichtung Oberlunkhofen), anschliessend wird die westliche Haltestelle (Fahrtrichtung Ottenbach) angepasst. Zum Abschluss wird in der Weingasse ab dem Einlenker Dorfstrasse bis zur Zwillikerstrasse der Deckbelag erneuert. 

Während der Bauphase halten die Busse an Ersatzhaltestellen, die sich einige Meter südlich bzw. nördlich der bestehenden Haltestellen befinden (siehe Situationsplan unten). Der Verkehrsfluss wird mittels Lichtsignalanlagen geregelt. Umleitungen für den Fussverkehr werden signalisiert. Beim Fussgängerstreifen Taverne kommt in der Anfangsphase und nach den Sommerferien ausserdem ein Verkehrsdienst zum Einsatz. 

Für die während den Umbauarbeiten – vor allem auch für Anwohner – entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und Gemeinde um Verständnis.

Flyer Umbau Bushaltestelle Taverne

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Füglistaller Quirin, Postplatz 2, Jonen

Bauprojekt
Indach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 230

Standort
Parz. 563 am Postplatz 2


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Maurer Rolf, Mattenhofstrasse 3, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 589

Standort
Parz. 909 an der Mattenhofstrasse 3


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Prevost David und Eveline, Mattenhofstrasse 5, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 590

Standort
Parz. 908 an der Mattenhofstrasse 5


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Python Oliver und Sylvie, Lindenweg 7, Jonen

Bauprojekt
Unterstand mit angebauter Pergola

Standort
Parz. 1017 am Lindenweg 7


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfweg 12 und 14, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlagen auf Geb. Nrn. 775 und 776

Standort
Parz. 429 und 430 am Oberdorfweg 12 und 14


Planauflage
6. Juni bis und mit 7. Juli 2025

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.